Hundeführerschein

Die Forderung nach einem Hundeführerschein ist schon seit längerer Zeit in aller Munde. Bis zum heutigen Tage gibt es kein bundesweit einheitliches Reglement zu einem Befühigungsnachweis für Hundehalter.

In einigen Bundesländern gibt es jedoch schon entsprechende Vorgaben, wie z.B. in Niedersachsen:

Hier muss ein Ersthundehalter vor der Anschaffung eines Hundes eine Sachkundeprüfung absolvieren und innerhalb des ersten Jahres eine praktische Prüfung mit dem Hund ablegen.

Lt. Tierschutzgesetz muss jeder der ein Tier hält, über entsprechende Kenntnisse hinsichtlich der artgerechten Haltung verfügen. Dieser sog. Sachkundenachweis ist in Bayern für die Hundehaltung nicht gesetzlich vorgeschrieben, was aber nicht gleichbedeutend damit ist, dass man keine Sach- und Fachkenntnisse haben muss, um einen Hund zu halten.

Seit Mai 2015 biete ich Hundeschulen und Trainern, die nach § 11 Abs.1 Nr.8 eine Prüfung als Hundetrainer/in abgelegt haben, die Möglichkeit einen Hundeführerschein anzubieten. Die Hundehalter erhalten in der jeweiligen Hundeschule ihre Ausbildung und ich führe im Anschluss die Prüfung des Hundes durch. Der Vorteil dabei ist, dass weder die Ausbildungsstätte, noch der Hundetrainer oder Verhaltensberater in einem Verein, Verband oder ähnliches sein muss. Bei der Ausbildung der Hunde gibt es keine Zeitvorgaben und keinerlei Einmischung in die Trainingsmethoden. Meine Neutralität als Prüfer ist so auch gegeben.

Die Zielsetzung der Ausbildung ist die Vermittlung der nötigen Sachkunde für den Hundehalter, sowie der ausreichende Gehorsam des Hundes, welcher zu einem sicheren und gefährdungsfreien Auftreten in Öffentlichen Bereichen führen soll.

Die Prüfung besteht aus drei Teilbereichen:

1. Sachkunde des Halters (theoretischer Teil)

2. Gehorsam und Unterordnung des Hundes (praktischer Teil)

3. Verkehrs- und Sozialbereich (Umwelt angepasstes Verhalten)

Von 2003 bis 2014 habe ich für den VDH Hundeführerscheinprüfungen durchgeführt, da hier jedoch jede Zusammenarbeit mit kommerziellen Hundeschulen abgelehnt wird (verboten ist), habe ich mich dazu entschlossen, die Prüfung in Ausübung meiner Sachverständigentätigkeit anzubieten.

Falls Sie Interesse daran haben, Hundeführerscheinprüfungen in ihrer Hundeschule durchzuführen, nehmen sie bitte Kontakt mit mir auf.